Die Anforderungen im Masterstudiengang "Musik Vermitteln" (Master of Education Doppelfach Musik) setzten ein überdurchschnittliches Ma? an berufsfeldbezogenen, individuellen und sozialen Kompetenzen voraus. Die Bewerbenden sollen über eine natürliche Autorit?t verfügen und die F?higkeit zur Vermittlung von Musik im schulischen Umfeld erkennen lassen.
Die Eignungsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
- a) Gruppentest
Vorbereitete Anleitung einer Lerngruppe von ca. 5-10 Minuten Dauer nach eigener Wahl (zum Beispiel zu einem musikalischen Spiel, einer Body- oder Objekt-Percussion, einem Instrumental- oder Chorsatz, Tanz oder vergleichbaren Gruppenaktivit?ten). Geprüft werden Interaktionsf?hgigkeit und Flexibilit?t im Umgang mit einer musikalisch vorgebildeten Gruppe.
- b) Interdisziplin?ren Pr?sentation
mit künstlerischen, wissenschaftlichen und p?dagogischen Elementen (10-15 Minuten Dauer). Der künstlerische Vortrag kann auf dem Hauptinstrument, dem Nebeninstrument oder in Gesang erfolgen und Beitr?ge aus dem schulpraktischen Instrumentalspiel (Klavier, Gitarre, Percussion) integrieren.
Beispiel für eine interdisziplin?re Pr?sentation: Darbietung eines kurzen Instrumentalstückes, dessen musikhistorische Hintergründe didaktisch aufgearbeitet der Prüfungskommission erl?utert werden.
- c) Angewandtes Klavierspiel
Vortrag von zwei Songs oder Liedern aus unterschiedlichen Stilbereichen (Gesang und Klavier)
Vom-Blatt-Spiel-Aufgabe (hier k?nnen drei M?glichkeiten gew?hlt werden: Standard, Popgesang oder Lied, jeweils mit Akkordsymbolen versehen)
- d) Kolloquium
Gespr?ch, bei dem Bewerbende überdurchschnittliche künstlerische, wissenschaftliche und p?dagogische Kompetenzen sowie Verbalisierungs- und Reflektionsf?higkeit bezüglich musikdidaktischer Fragestellungen nachweisen sollen. Fragen zu den L?sungen der oben genannten Aufgaben (a, b, c) runden das Kolloquium ab.
- e) Gesang
Vortrag von zwei Vokalkompositionen (davon eine aus der klassischen Gesangsliteratur) und
Vortrag eines Textes
- f) Wissenschaftliche Arbeit
Von Bewerberinnen, die über einen ausschlie?lich künstlerischen Abschluss verfügen, der keine vergleichbare wissenschaftliche Arbeit umfasst hat, ist mit dem Zulassungsantrag eine wissenschaftliche Arbeit im Umfang von mindestens 30.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) einzureichen.